Wer ist zuständig?
Anders, wenn Vertragsbestandteile anhand von individuellen Klauseln ausgehandelt werden und der Mieter den Inhalt tatsächlich beeinflussen kann. Diese Individualvereinbarungen gelten i. d. R. und werden im Streitfall nur auf Sittenwidrigkeit oder Wucher überprüft.
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) schreibt eine Austauschpflicht für 30 Jahre alte Öl- und Gasheizungen vor, d. h. nach Ablauf von 30 Jahren nach Einbau muss der Heizkessel erneuert werden.
Ausnahmen bestehen für:
(GEG § 72 Abs. 1 - 3 und § 73)
Wenn von „Spekulationssteuer“ gesprochen wird, handelt es sich um die Besteuerung des Gewinns aus privaten Veräußerungsgeschäften (§ 23 EStG). Diese Steuer sorgt beim Immobilienverkauf oft für Aufregung.
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